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	<title>Kanzlei-Blog</title>
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		<item>
		<title>Bielefeld: Vortrag &#252;ber Mediation</title>
		<link>http://recht-und-friedlich.de/blog/mediation/bielefeld-vortrag-ueber-mediation.html</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 10:12:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Iris Suemenicht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mediation]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute halte ich gemeinsam mit dem Mediator Klaus Wilmsmeyer (www.mediations-weise.de) einen Vortrag &#252;ber Mediation. Der Abend gibt einen umfassenden Einblick in die Methode und den Nutzen von Mediation:  Sie ist l&#246;sungs- und zukunftsorientiert und die Konfliktparteien bleiben dabei &#8211; anders als etwa in einem Gerichtsverfahren &#8211; voll verantwortlich. Zeit und Ort: Donnerstag, 23.2.2012, in der [...]]]></description>
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<p>Heute halte ich gemeinsam mit dem Mediator Klaus Wilmsmeyer (<a href="http://www.mediations-weise.de" target="_blank">www.mediations-weise.de</a>) einen Vortrag &#252;ber Mediation.</p>
<p>Der Abend gibt einen umfassenden Einblick in die Methode und den Nutzen von Mediation:  Sie ist l&#246;sungs- und zukunftsorientiert und die Konfliktparteien bleiben dabei &#8211; anders als etwa in einem Gerichtsverfahren &#8211; voll verantwortlich.</p>
<p><strong>Zeit und Ort:</strong> Donnerstag, 23.2.2012, in der VHS Bielefeld im Ravensberger Park, Raum 240. Der Vortrag beginnt um 18:15 Uhr.<strong><br />
Titel: </strong>“<span style="color: #993366;"><strong>Mediation – der Weg vom Streit zu L&#246;sungen</strong></span>”</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie <a href="http://www.bielefeld.de/de/kf/veranstaltungen/kalender/detailanzeigen.html?id=2012-02-07-20.58.22.805537&amp;DATUM=23.02.2012&amp;UHRVON=18:15&amp;UHRBIS=21:30" target="_blank">unter diesem Link</a>.</p>
<p>Diese  Veranstaltung ist kostenfrei und kann ohne Anmeldung besucht  werden. Ich w&#252;rde mich freuen, Sie bei dieser Veranstaltung  begr&#252;&#223;en zu d&#252;rfen!</p>

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		<title>Bielefeld: Vortrag &#252;ber Elternunterhalt</title>
		<link>http://recht-und-friedlich.de/blog/allgemein/bielefeld-vortrag-ueber-elternunterhalt.html</link>
		<comments>http://recht-und-friedlich.de/blog/allgemein/bielefeld-vortrag-ueber-elternunterhalt.html#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 15:37:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Iris Suemenicht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Mittwoch, den 15.2.2012, halte ich in der VHS Bielefeld einen Vortrag zum Thema Elternunterhalt. Zeit und Ort: Mittwoch, 15.2.2012, in der VHS Bielefeld im Ravensberger Park, Historischer Saal. Der Vortrag beginnt um 18:15 Uhr. Titel: &#8220;Wer muss zahlen, wenn die Eltern im Pflegeheim sind?&#8221; Wenn die eigenen Eltern im Pflegeheim untergebracht werden, wirft diese [...]]]></description>
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<div>
<p>Am Mittwoch, den 15.2.2012, halte ich in der VHS Bielefeld einen Vortrag zum Thema Elternunterhalt.</p>
<p><strong><br />
Zeit und Ort: </strong> Mittwoch, 15.2.2012, in der VHS Bielefeld im Ravensberger Park, Historischer Saal. Der Vortrag beginnt um 18:15 Uhr.<strong><br />
Titel: </strong>&#8220;<strong><span style="color: #990066;">Wer muss zahlen, wenn die Eltern im Pflegeheim sind?</span></strong>&#8221;</p>
<p>Wenn die eigenen Eltern im Pflegeheim untergebracht werden, wirft diese  Situation f&#252;r die erwachsenen Kinder viele Fragen auf: Wer bezahlt das  Pflegeheim, wenn das Geld der Eltern nicht reicht? M&#252;ssen die  erwachsenen Kinder f&#252;r ihre Eltern Unterhalt zahlen? Und wenn ja,  wieviel? Schlie&#223;lich f&#252;hren sie mittlerweile ihr eigenes Leben und haben  sich einen gewissen Lebensstandard aufgebaut.</p>
<p>An diesem Abend geht es darum, wann und in welchem Umfang erwachsene  Kinder gegen&#252;ber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Ich werde erl&#228;utern, welche Freibetr&#228;ge in Bezug auf Einkommen und Verm&#246;gen gelten  und was bei deren Berechnung zu beachten ist. Au&#223;erdem wird die Rolle  des Sozialamts bei der Geltendmachung des Elternunterhalts beleuchtet. Ich gebe Tipps, welche Ausk&#252;nfte erteilt werden m&#252;ssen und  wie man sich gegen&#252;ber dem Sozialamt am besten verh&#228;lt. Nach dem Vortrag  stehe ich  zur Beantwortung von Fragen zur Verf&#252;gung.</p>
<p>Ende der Veranstaltung ist um 20:30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie <a href="http://www.bielefeld.de/de/kf/veranstaltungen/kalender/detailanzeigen.html?id=2012-02-07-21.02.34.292248&amp;DATUM=15.02.2012&amp;UHRVON=18:15&amp;UHRBIS=20:30" target="_blank">unter diesem Link</a>.</p>
</div>
<p>Der Besuch des Vortrags ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />
Ich freue mich auf Ihr Kommen!</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Keine neue D&#252;sseldorfer Tabelle f&#252;r 2012</title>
		<link>http://recht-und-friedlich.de/blog/familienrecht/keine-neue-duesseldorfer-tabelle-fuer-2012.html</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 16:26:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Iris Suemenicht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Freibeträge]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts D&#252;sseldorf wird es f&#252;r das Jahr 2012 keine neue D&#252;sseldorfer Tabelle geben. Da weder gesetzliche noch steuerliche &#196;nderungen eine Anpassung erfordern, gelten somit weiterhin die Betr&#228;ge der D&#252;sseldorfer Tabelle f&#252;r das Jahr 2011. Die darin festgelegten Unterhaltsbetr&#228;ge und Freibetr&#228;ge bzw. Selbstbehaltss&#228;tze behalten damit auch im Jahr 2012 ihre G&#252;ltigkeit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Nach einer <a href="http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/12_12_2011/index.php" target="_blank">Pressemitteilung des Oberlandesgerichts D&#252;sseldorf</a> wird es f&#252;r das Jahr 2012 keine neue D&#252;sseldorfer Tabelle geben.</p>
<p>Da weder gesetzliche noch steuerliche &#196;nderungen eine Anpassung erfordern, gelten somit weiterhin die Betr&#228;ge der <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/index.php" target="_blank">D&#252;sseldorfer Tabelle f&#252;r das Jahr 2011</a>. Die darin festgelegten Unterhaltsbetr&#228;ge und Freibetr&#228;ge bzw. Selbstbehaltss&#228;tze behalten damit auch im Jahr 2012 ihre G&#252;ltigkeit.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Was ist der Zugewinnausgleich?</title>
		<link>http://recht-und-friedlich.de/blog/allgemein/was-bedeutet-zugewinngemeinschaft.html</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 13:15:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Margarete Goertz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung Bielefeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Zugewinngemeinschaft ist der so genannte gesetzliche G&#252;terstand. Wenn Sie heiraten und nicht zum Notar gehen, leben Sie w&#228;hrend der Ehe in diesem G&#252;terstand. Vielfach wird angenommen, dass alles, was Sie dann w&#228;hrend der Ehe anschaffen oder an Verm&#246;gen erwerben, beiden Eheleuten geh&#246;rt. Dies ist aber nicht der Fall. Die Zugewinngemeinschaft kommt &#252;berhaupt nur dann [...]]]></description>
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<p>Die Zugewinngemeinschaft ist der so genannte gesetzliche G&#252;terstand. Wenn Sie heiraten und nicht zum Notar gehen, leben Sie w&#228;hrend der Ehe in diesem G&#252;terstand. </p>
<p>Vielfach wird angenommen, dass alles, was Sie dann w&#228;hrend der Ehe anschaffen oder an Verm&#246;gen erwerben, beiden Eheleuten geh&#246;rt. Dies ist aber nicht der Fall. Die Zugewinngemeinschaft kommt &#252;berhaupt nur dann zum Tragen, wenn Sie sich scheiden lassen, im Zugewinnausgleich.</p>
<p>Dann wird das Anfangsverm&#246;gen AV (am Tag der Heirat) von Mann und Frau<strong>*</strong><strong>**</strong> mit dem Endverm&#246;gen EV (am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner) verglichen und die H&#228;lfte der Differenz des Zugewinns (w&#228;hrend der Ehe erwirtschaftetes Verm&#246;gen von Mann und Frau) ausgeglichen. Das Anfangsverm&#246;gen kann (anders als fr&#252;her) auch negativ sein, weil Schulden, die bei der Eheschlie&#223;ung vorhanden sind, abzuziehen sind.  </p>
<p>Ein Beispiel zum Zugewinnausgleich: 	</p>
<p>AV 		Er:     10.000		Sie: 20.000<br />
EV		Er:     40.000		Sie: 60.000<br />
        Zugewinn	Er:     30.000		Sie: 40.000</p>
<p>Hier hat sie w&#228;hrend der Ehe einen um 10.000 h&#246;heren Zugewinn als er erwirtschaftet und muss an ihn die H&#228;lfte, also 5.000, auszahlen.</p>
<p>Es l&#228;sst sich nat&#252;rlich h&#228;ufig trefflich dar&#252;ber streiten, wem denn nun bestimmte Dinge geh&#246;ren, beiden gemeinsam oder ihm oder ihr allein. Was ist z. B. mit Schenkungen der Eltern und Schwiegereltern? Die Entscheidung dar&#252;ber ist dann von verschiedenen Faktoren abh&#228;ngig (z. B. davon, wann geschenkt wurde oder ob nur mit der Vorstellung geschenkt wurde, dass die Ehe h&#228;lt).</p>
<p>Beim Zugewinnausgleich werden keine G&#252;ter &#252;bertragen. Die Eigentumsverh&#228;ltnisse &#228;ndern sich nicht. Es wird immer nur ein Geldbetrag geschuldet.</p>
<p>Zum Verm&#246;gen geh&#246;ren z. B. Grundst&#252;cke, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen, Luxusg&#252;ter, Pkw, Forderungen oder auch ein eigener Gewerbebetrieb. Der Verm&#246;genszuwachs eines oder beider Ehepartner kann sich auch daraus ergeben, dass w&#228;hrend der Ehe Schulden abbezahlt wurden.</p>
<p>Sie k&#246;nnen w&#228;hrend der Ehe den Zugewinnausgleich durch notariellen Vertrag ausschlie&#223;en, z. B. im Rahmen eines Ehevertrages. Sie k&#246;nnen den Zugewinn auf diese Art auch &#228;ndern oder einen anderen G&#252;terstand (G&#252;tertrennung oder G&#252;tergemeinschaft) vereinbaren.  </p>
<p>Im Falle der Scheidung wird der Zugewinnausgleich nur auf Antrag durchgef&#252;hrt. Das Scheidungsgericht k&#252;mmert sich regelm&#228;&#223;ig gar nicht um die Frage des Zugewinns. </p>
<p><strong>*</strong><strong><strong>**</strong><br />
Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft m&#246;gen bitte die Begriffe „Mann“ und „Frau“ sowie „Er“ und „Sie“ passend f&#252;r sie lesen.<br />
</strong></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Taschengeldanspruch: Forderung des Sozialamts um 220 Euro reduziert</title>
		<link>http://recht-und-friedlich.de/blog/elternunterhalt/taschengeldanspruch-forderung-des-sozialamts-um-220-euro-reduziert.html</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 14:57:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Iris Suemenicht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[berechnung]]></category>
		<category><![CDATA[bgh]]></category>
		<category><![CDATA[elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[sozialamt]]></category>
		<category><![CDATA[taschengeld]]></category>
		<category><![CDATA[taschengeldanspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Unsere Mandantin sollte Elternunterhalt zahlen, und zwar ann&#228;hernd 290 Euro monatlich. Bei der Berechnung war das Sozialamt davon ausgegangen, dass sie einen erheblichen Taschengeldanspruch gegen ihren Ehemann hat. Allerdings verf&#252;gt die Mandantin selbst &#252;ber Erwerbseinkommen aus einer Teilzeitbesch&#228;ftigung. Nach der BGH-Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 21.1.1998, XII ZR 140/96 und vom 15.10.2003, YII ZR 122/00) besteht [...]]]></description>
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<p>Unsere Mandantin sollte Elternunterhalt zahlen, und zwar ann&#228;hernd 290 Euro monatlich. Bei der Berechnung war das Sozialamt davon ausgegangen, dass sie einen erheblichen Taschengeldanspruch gegen ihren Ehemann hat. Allerdings verf&#252;gt die Mandantin selbst &#252;ber Erwerbseinkommen aus einer Teilzeitbesch&#228;ftigung. Nach der BGH-Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 21.1.1998, XII ZR 140/96 und vom 15.10.2003, YII ZR 122/00) besteht gegen den Ehegatten jedoch gar kein Anspruch auf Zahlung eines Taschengeldes, wenn der Unterhaltspflichtige selbst &#252;ber eigene Eink&#252;nfte verf&#252;gt, die h&#246;her als ein etwaiger Taschengeldanspruch sind.</p>
<p>Diese Argumentation hat das Sozialamt schlie&#223;lich akzeptiert. Dadurch hat sich die Forderung von 290 Euro auf 70 Euro monatlich verringert. Das ist ein Betrag, mit dem unsere Mandantin gut leben kann.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Versorgungsausgleich &#8211; was ist das?</title>
		<link>http://recht-und-friedlich.de/blog/familienrecht/versorgungsausgleich-was-ist-das.html</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 16:26:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Margarete Goertz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, f&#252;hrt das Familiengericht grunds&#228;tzlich den sog. Versorgungsausgleich durch. Das bedeutet, dass die w&#228;hrend der Ehe von beiden Ehepartnern erworbenen Anspr&#252;che auf Altersversorgung (aus gesetzlicher Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten, Zusatzversorgungen, privaten Rentenversicherungen, berufsst&#228;ndigen Versorgungen der &#196;rzte, Apotheker, Rechtsanw&#228;lte usw.) ausgeglichen werden. Jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, [...]]]></description>
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<p>Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, f&#252;hrt das Familiengericht grunds&#228;tzlich den sog. Versorgungsausgleich durch. Das bedeutet, dass die w&#228;hrend der Ehe von beiden Ehepartnern erworbenen Anspr&#252;che auf Altersversorgung (aus gesetzlicher Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten, Zusatzversorgungen, privaten Rentenversicherungen, berufsst&#228;ndigen Versorgungen der &#196;rzte, Apotheker, Rechtsanw&#228;lte usw.) ausgeglichen werden. </p>
<p>Jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, wird dann ermittelt und danach zwischen beiden Eheleuten h&#228;lftig geteilt (interne Teilung). Ihre Renten erhalten Sie dann um diese Anteile gek&#252;rzt. Ehezeit ist die Zeit vom 1. des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum letzten des Monats, der der Zustellung der Scheidungsantragsschrift vorausgeht.</p>
<p>Sie erhalten von Ihrem Anwalt einen Fragebogen, in dem Sie die Rentenversicherungstr&#228;ger, bei denen Sie eingezahlt haben, eintragen. Der ausgef&#252;llte Fragebogen wird dann mit dem Scheidungsantrag an das Gericht gesandt. Dieses sendet den Fragebogen an die entsprechenden Rentenversicherungstr&#228;ger, die daraufhin die jeweiligen Ehezeitanteile ermitteln, und diese Ausk&#252;nfte (mit den Versicherungsverl&#228;ufen) an das Gericht zur&#252;cksenden. Neben Ihren eigenen erhalten Sie auch die Ausk&#252;nfte Ihres Ehepartners, entweder &#252;ber Ihren Anwalt, oder – falls Sie nicht anwaltlich vertreten sind, weil Sie sich z. B. entschieden haben, nur einen Anwalt zu beauftragen (s. unser Blog-Artikel dazu) direkt vom Gericht. Ohne die Ausk&#252;nfte k&#246;nnen Sie nicht geschieden werden, und es dauert meist einige Monate, bis alle Ausk&#252;nfte vorliegen.</p>
<p>Es ist auch m&#246;glich, den Versorgungsausgleich nicht durchzuf&#252;hren. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren  wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgef&#252;hrt. Aber auch, wenn Sie bereits l&#228;nger als drei Jahre verheiratet sind, kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, dann durch notariellen Vertrag oder gerichtlichen Vergleich. Wenn Sie sich entschieden haben, nur einen Anwalt zu beauftragen, m&#252;ssen Sie den Versorgungsausgleich allerdings zwingend durch Notarvertrag ausschlie&#223;en, ein Verzicht durch gerichtlichen Vergleich ist dann nicht m&#246;glich.  </p>

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		</item>
		<item>
		<title>Scheidung mit nur einem Anwalt</title>
		<link>http://recht-und-friedlich.de/blog/scheidung-bielefeld/scheidung-mit-nur-einem-anwalt.html</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 19:41:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Iris Suemenicht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Scheidung Bielefeld]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Bielefeld]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidungsantrag]]></category>
		<category><![CDATA[scheidungsbeschluss]]></category>

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		<description><![CDATA[Was bei einer Scheidung mit nur einem Anwalt zu beachten ist und welche Besonderheiten es dabei gibt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Oft kommen Mandanten zu uns, die sich scheiden lassen wollen, aber aus Kostengr&#252;nden nur einen Anwalt beauftragen m&#246;chten. Vor allem, wenn sich die Eheleute noch einigerma&#223;en verstehen, kommen manchmal sogar beide zum vereinbarten Termin in unsere Kanzlei in Bielefeld. Sie m&#246;chten eine Scheidung mit nur einem Anwalt.</p>
<p>Das geht, aber es gibt einiges, was dabei zu beachten und vielen Menschen nicht bekannt ist:</p>
<p><strong>Kein gemeinsamer Anwalt m&#246;glich</strong></p>
<p>Das Wichtigste vorweg: Es ist rechtlich nicht m&#246;glich, dass die scheidungswilligen Eheleute gemeinsam einen Anwalt beauftragen. Wir k&#246;nnen und d&#252;rfen als Anw&#228;lte immer nur eine Partei beraten und vertreten. Und bei einer Scheidung sind die Eheleute vor Gericht nun einmal Gegner &#8211; selbst wenn sie sich &#252;ber die Scheidung selbst absolut einig sind. Au&#223;erdem kann es passieren, dass es im Verlauf des Scheidungsverfahrens doch noch zu Streit zwischen den Eheleuten kommt. Dann w&#252;rde ein &#8220;gemeinsamer Anwalt&#8221; in einen gro&#223;en Interessenkonflikt geraten. Damit es zu dieser Situation nicht kommt, hat der Gesetzgeber hier also von vornherein einen Riegel vorgeschoben.</p>
<p><strong>Nur ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt f&#252;r die Scheidung</strong></p>
<p>Dennoch ist es m&#246;glich, dass sich Eheleute, bei denen es keinen Streit um Unterhalt, Hausrat, Kinder, Verm&#246;gen und Versorgungsausgleich gibt, untereinander darauf einigen, dass nur einer von ihnen einen Anwalt oder eine Anw&#228;ltin f&#252;r die Scheidung beauftragt. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, muss n&#228;mlich nach dem Gesetz anwaltlich vertreten sein. Daran f&#252;hrt kein Weg vorbei.</p>
<p><strong>Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu</strong></p>
<p>Der andere Ehepartner kann dann allerdings vor Gericht keine eigenen Antr&#228;ge stellen. Er wird aber vom Gericht in der m&#252;ndlichen Verhandlung angeh&#246;rt und kann dem Scheidungsantrag seines Ehepartners zustimmen. Wenn es also keinen Streit zwischen den Eheleuten gibt, ist es auf diese Weise m&#246;glich, dass nur einer einen Anwalt beauftragt und die Anwaltskosten auch nur einmal anfallen.</p>
<p><strong>Falls es doch zu Streit kommt oder eine zus&#228;tzliche Beratung gew&#252;nscht wird</strong></p>
<p>&#220;brigens: Sollte es im Verlauf des Scheidungsverfahrens doch noch zu Streit kommen, kann sich der andere Ehegatte nat&#252;rlich jederzeit doch noch einen eigenen Anwalt nehmen. Manchmal empfiehlt es sich auch, dass sich der andere Ehegatte zumindest einmal anwaltlich beraten l&#228;sst, um sicher zu gehen, dass die Scheidung so, wie sie geplant ist, nicht doch mit Nachteilen f&#252;r ihn verbunden ist.</p>
<p>Nach diesem kleinen Exkurs geht es weiter mit dem Fall, dass sich die Eheleute einig sind und nur ein Anwalt f&#252;r die Scheidung beauftragt wurde:</p>
<p><strong>Die Anwaltskosten</strong></p>
<p>Die Rechnung des Anwalts muss  nat&#252;rlich derjenige bezahlen, der ihn beauftragt hat. Aber selbstverst&#228;ndlich k&#246;nnen sich die Eheleute untereinander darauf einigen, dass der andere Ehegatte demjenigen, der den Anwalt beauftragt hat, einen Teil oder die H&#228;lfte dieser Kosten sp&#228;ter ersetzt.  Allerdings kann nur derjenige, der den Anwalt beauftragt und bezahlt hat, diese Kosten auch steuerlich geltend machen.</p>
<p><strong>Die Gerichtskosten</strong></p>
<p>Dar&#252;ber hinaus fallen mit der Stellung des Scheidungsantrages auch die Gerichtskosten an. Das Gericht wird n&#228;mlich erst t&#228;tig, wenn diese Kosten bezahlt sind. Die Gerichtskosten muss ebenfalls derjenige bezahlen, der den Scheidungsantrag stellt. Mit dem Scheidungsbeschluss entscheidet das Gericht sp&#228;ter aber in der Regel, dass diese Kosten &#8220;gegeneinander aufgehoben&#8221; werden. Das bedeutet, dass die Kosten von den Eheleuten h&#228;lftig getragen werden und derjenige, der den Scheidungsantrag gestellt und die Gerichtskosten eingezahlt hat, gegen seinen ehemaligen Ehepartner einen Anspruch auf Erstattung der H&#228;lfte dieses Betrages hat.</p>
<p><strong>Die Rechtskraft der Scheidung</strong></p>
<p>Es gibt noch eine weitere Besonderheit bei der Scheidung mit nur einem Anwalt, die die Rechtskraft der Scheidung betrifft. Wenn beide Eheleute anwaltlich vertreten sind und die Scheidung sofort rechtskr&#228;ftig werden soll, k&#246;nnen sie noch in der m&#252;ndlichen Verhandlung auf Rechtsmittel verzichten. Dann wird die Scheidung sofort rechtskr&#228;ftig. Wenn aber ein Ehegatte keinen Anwalt hat, ist das nicht m&#246;glich, da dieser Verzicht nur mit anwaltlicher Vertretung g&#252;ltig ist. In diesem Fall wird die Scheidung erst rechtskr&#228;ftig, nachdem der Scheidungsbeschluss an beide Eheleute geschickt wurde und seit der Zustellung ein Monat &#8211; das ist die Frist f&#252;r eine Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss &#8211; verstrichen ist. Wenn beide Eheleute es mit der Scheidung sehr eilig haben, nimmt sich daher manchmal der andere Ehepartner nur f&#252;r den Gerichtstermin doch noch einen eigenen Anwalt. Daf&#252;r fallen dann aber nat&#252;rlich weitere Kosten &#8211; n&#228;mlich die Kosten f&#252;r die Vertretung durch diesen Anwalt im Gerichtstermin &#8211; an.</p>
<p>In unserer Praxis reicht es den meisten Mandanten aber, wenn die Scheidung erst einen guten Monat nach dem Gerichtstermin rechtskr&#228;ftig wird. In vielen F&#228;llen ist so eine &#8220;Scheidung mit nur einem Anwalt&#8221; unkompliziert und &#8211; im Gegensatz zu einem &#8220;Rosenkrieg mit 2 Anw&#228;lten&#8221; &#8211; auch relativ kosteng&#252;nstig.</p>

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		<title>&#8220;Gesetzlicher&#8221; Umgang?</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 13:57:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Margarete Goertz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzlicher Umgang]]></category>
		<category><![CDATA[Umgang]]></category>
		<category><![CDATA[Umgangsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wechselmodell]]></category>

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		<description><![CDATA[Gibt es einen gesetzlichen Umgang und wie kann der Umgang am besten geregelt werden?]]></description>
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<p>Wir h&#246;ren von unseren Mandanten h&#228;ufiger, wenn es um das Umgangsrecht der Eltern mit ihrem Kind geht, dass der Umgang der gesetzliche sein soll. Gemeint ist dann meistens die Variante, dass der Umgangsberechtigte &#8211; also der, bei dem das Kind nicht lebt &#8211; es 14-t&#228;gig am Wochenende betreut, oder aber der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht ist nicht klar.  Das Umgangsrecht besteht n&#228;mlich unabh&#228;ngig vom Sorgerecht. Das bedeutet, dass auch ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind hat. Nach einer Scheidung haben allerdings  in der Regel beide Eltern auch weiterhin die gemeinsame Sorge f&#252;r das Kind.  Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat dann auf jeden Fall  ein Recht auf Umgang mit dem Kind.  Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung dann durch die tats&#228;chliche Betreuung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt) und der Umgangsberechtigte leistet den Unterhalt durch Zahlung von Geld (Barunterhalt).</p>
<p>Das Umgangsrecht dient dazu, es dem von der t&#228;glichen Betreuung ausgeschlossenen Elternteil zu erm&#246;glichen, sich vom Befinden seines Kindes und dessen Entwicklung pers&#246;nlich laufend zu &#252;berzeugen. Das Kind soll eigene Erfahrungen mit dem anderen Elternteil, bei dem es nicht st&#228;ndig lebt, machen k&#246;nnen, z. B. zu dessen Ansichten und Lebensf&#252;hrung.</p>
<p>Tats&#228;chlich gibt es keinen gesetzlichen Umgang. Das Gesetz sagt in § 1684 Abs. 1 BGB: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“; und in Abs. 3: „Das Familiengericht kann &#252;ber den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Aus&#252;bung (…) n&#228;her regeln.“</p>
<p>Satz 1 beginnt also mit dem Recht des Kindes. Das Umgangsrecht ist demnach wichtig f&#252;r die Entwicklung des Kindes und dient grunds&#228;tzlich seinem Wohl. Umgekehrt haben auch die Eltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Grundgedanke ist der, dass das Kind den Umgang mit beiden Eltern braucht und auch, dass es den Eltern gelingt, einen regelm&#228;&#223;igen Umgang einvernehmlich zu regeln. Wie ein regelm&#228;&#223;iger Umgang im Einzelfall aussieht, wird also im besten Fall durch eine Einigung der Eltern erzielt. Sie kennen Ihr Kind und Ihre Lebensumst&#228;nde sowie die Lebensumst&#228;nde Ihres Expartners am besten!</p>
<p>Zunehmend wird das sogenannte Wechselmodell als Umgangsregelung praktiziert. Dann lebt das Kind bei beiden Eltern zu gleichen Teilen, ist also z. B. im Wechsel eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater. Das Kind wird also von beiden in gleichem Umfang betreut. In dem Fall sorgen beide Eltern gleichm&#228;&#223;ig f&#252;r das Kind Da aber auch beide gleichm&#228;&#223;ig betreuen, f&#228;llt die Barunterhaltspflicht beim Wechselmodell weg. Der BGH verlangt aber f&#252;r den Wegfall der Barunterhaltspflicht, dass tats&#228;chlich nahezu h&#228;lftige Betreuung vorliegt. Es hei&#223;t hier: „Wenn die Eltern ihr Kind in der Weise betreuen, dass es in etwa gleichlangen Phasen abwechselnd jeweils bei dem einen und dem anderen Elternteil lebt, dann l&#228;sst sich ein Schwerpunkt der Betreuung nicht ermitteln.“ Solange also der zeitliche Schwerpunkt der Betreuung bei einem Elternteil liegt,  &#228;ndert sich an der Barunterhaltsverpflichtung des Umgangberechtigten nichts.</p>
<p>Wenn es den Eltern entgegen dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht gelingt, das Umgangsrecht einvernehmlich zu regeln, kann das Familiengericht eine verbindliche Entscheidung treffen. Es erfolgt dann eine konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung, je nach den Umst&#228;nden des Einzelfalls unter Ber&#252;cksichtigung der konkreten Lebensverh&#228;ltnisse beider Eltern und des Kindes.</p>

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		<title>Schnelle Scheidung &#8211; langsame Gesch&#228;ftsstelle</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 09:36:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Iris Suemenicht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Witziges]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[scheidungsbeschluss]]></category>
		<category><![CDATA[schnell]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Scheidung war &#8211; von der Antragstellung bis zur Rechtskraft &#8211; in 15 Minuten durch. Aber den rechtskr&#228;ftigen Scheidungsbeschluss hat die Gesch&#228;ftsstelle des Gerichts erst 4 Wochen sp&#228;ter zugeschickt&#8230;]]></description>
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<p>Die Scheidung war &#8211; von der Antragstellung bis zur Rechtskraft &#8211; in <a href="http://recht-und-friedlich.de/blog/allgemein/scheidung-in-15-minuten.html" target="_blank">15 Minuten</a> durch. Aber den rechtskr&#228;ftigen Scheidungsbeschluss hat die Gesch&#228;ftsstelle des Gerichts erst 4 Wochen sp&#228;ter zugeschickt&#8230;</p>

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		<title>Es geschehen noch Zeichen und Wunder &#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 15:33:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Margarete Goertz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dieser Einleitung verk&#252;ndete unsere Mandantin die gute Nachricht, dass sie letztlich und vollkommen unerwartet (da fr&#252;her abgelehnt)  f&#252;r ihren Behindertenbegleithund (BBH) im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ erhalten hatte. B berechtigt zur Mitnahme einer BegleitPERSON im &#246;ffentlichen Stra&#223;enverkehr. Frau D leidet unter einer &#228;u&#223;erst seltenen Diabetes-Erkrankung. Hierbei wird die Unterzuckerungssymptomatik auch auf Grund der erforderlichen [...]]]></description>
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<p>Mit dieser Einleitung verk&#252;ndete unsere Mandantin die gute Nachricht, dass sie letztlich und vollkommen unerwartet (da fr&#252;her abgelehnt)  f&#252;r ihren Behindertenbegleithund (BBH) im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ erhalten hatte. B berechtigt zur Mitnahme einer BegleitPERSON im &#246;ffentlichen Stra&#223;enverkehr.</p>
<p>Frau D leidet unter einer &#228;u&#223;erst seltenen Diabetes-Erkrankung. Hierbei wird die Unterzuckerungssymptomatik auch auf Grund der erforderlichen Medikation verschleiert. Ihr speziell ausgebildeter Hund wittert die Unterzuckerung (Hunde riechen etwa eine Million Mal besser als wir Menschen) und hilft ihr dann sowohl bei schwindender Orientierung als auch bei Bewusstseinsverlust.</p>
<p>Allgemein bekannt ist der BBH als F&#252;hrhund f&#252;r sehbehinderte Menschen. Der BBH oder auch Servicehund genannt leistet aber auch anderen behinderten Menschen wertvolle Unterst&#252;tzung und gibt ihnen so ein hohes Ma&#223; an Selbst&#228;ndigkeit zur&#252;ck. Bei Bedarf kann der Servicehund eben nicht nur Blinde/Sehbehinderte f&#252;hren, sondern auch einen Rollstuhl ziehen, s&#228;mtliche Alltagsgegenst&#228;nde auf Kommando aufheben und bringen, Kleidungsst&#252;cke an-/ausziehen, in einer speziellen Packtasche Eink&#228;ufe nach Hause tragen. Er kann z. B. H&#246;rbehinderten auf Zettel geschriebene Nachrichten im Maul tragend &#252;berbringen, das T&#252;r-/Telefonklingeln, Schreien eines Babys, Feueralarm usw. durch entsprechendes Anstupsen anzeigen, als Notfallmeldehund selbst&#228;ndig Hilfe holen, den Medikamentenbedarf bei Epileptikern, Diabetikern, Herz-/Kreislaufpatienten anzeigen bzw. vor sich anbahnenden Anf&#228;llen warnen, T&#252;ren &#246;ffnen und Schalter bet&#228;tigen.</p>
<p>Menschen mit Behinderungen sind also auf die Hilfe ihrer Servicehunde angewiesen. Daher begleiten sie sie z. B. auch in &#246;ffentliche Geb&#228;ude, zu kulturellen oder anderen Veranstaltungen, in die Kirche, zum Arzt, auf Reisen, ins Restaurant und beim Einkaufen. In unserem Fall konnte Frau D ihren Vierbeiner endlich auch mit ins Krankenhaus zum station&#228;ren Aufenthalt nehmen – nach entsprechender Stellungnahme der dortigen Hygienikerin.</p>
<p>Der Servicehund hat in der Konsequenz auch besondere Rechte: Er ist von der Leinenpflicht befreit, vielerorts ist sein Mitbringen in Lebensmittelgesch&#228;ften ausdr&#252;cklich erlaubt und auf Flugreisen d&#252;rfen behinderte Menschen ihren Servicehund in die Passagierkabine mitnehmen (vgl. Ver&#246;ffentlichungen der Vereinigung der Servicehundehalter Deutschlands – VSHD).</p>
<p>F&#252;r das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis muss man bei der Benutzung von &#246;ffentlichen Verkehrsmitteln infolge von Behinderung regelm&#228;&#223;ig auf fremde Hilfe angewiesen sein. Regelm&#228;&#223;ig auf fremde Hilfe angewiesen sind Personen, die aufgrund ihrer Behinderung in der Orientierungs- und/oder Bewegungsf&#228;higkeit stark eingeschr&#228;nkt sind. Diese Voraussetzungen sind im Fall unserer Mandantin offensichtlich erf&#252;llt. Davon hat sie die Beh&#246;rde letztlich auch &#252;berzeugen k&#246;nnen. Die zeitintensive Vorarbeit von Frau D, d. h. Korrespondenz aller Art mit verschiedensten &#196;mtern, Gremien, medizinischen Einrichtungen usw. hatte sich endlich gelohnt. Was lange w&#228;hrt, wird endlich gut.</p>

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