postheadericon Scheidung in 15 Minuten

Kürzlich durfte ich die wohl schnellste Scheidung meiner bisherigen Laufbahn erleben – und ich nehme an, die wird auch nicht mehr zu toppen sein:

Von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Scheidung hat es gerade mal 15 Minuten gedauert!

Und das kam so:

Als meine Mandantin zum Erstgespräch kam, hatte sie zwei Anliegen:

1. Sie wollte so schnell wie möglich geschieden werden.
2. Sie wollte, dass ihr Ehemann sie nicht mehr belästigt.

Das Problem bei der schnellen Scheidung war, dass das dafür erforderliche Trennungsjahr noch nicht abgelaufen war. Die Mandantin war erst im Oktober 2010 aus der früheren Ehewohnung ausgezogen. Auf Nachfrage erklärte sie, dass eine Trennung innerhalb der Wohnung auch nicht wirklich stattgefunden habe. Außerdem wolle ihr Ehemann die Scheidung nicht. Er habe ihr sogar schon damit gedroht, dass er dafür sorgen würde, dass ein anderer Mann sie auch nicht bekäme.

Wobei wir bei Punkt 2 waren: Die Mandantin erzählte mir, dass sie sich zwar eine eigene Wohnung genommen habe, aber weil ihr Noch-Mann dort immer wieder auftauchte, verstecke sie sich zur Zeit bei Bekannten. Die weiteren Einzelheiten lasse ich jetzt mal aus. Jedenfalls habe ich für die Mandantin einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht gestellt. Daraufhin beraumte der Richter kurzfristig einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Meine Mandantin wollte dort aber auf keinen Fall hingehen: Sie hatte Angst, von ihrem Noch-Mann “abgefangen” zu werden.

So ging ich also alleine zu dem Gerichtstermin. Auf der Gegenseite waren der Noch-Mann und dessen Anwalt zugegen. Irgendwann während der Verhandlung, während der die Gegenseite die Vorwürfe meiner Mandantin bestritt und außerdem äußerte, dass auch von dort die Scheidung gewünscht würde, fragte der Richter den Noch-Mann, was denn dessen Herzenswunsch sei. Darauf antwortete dieser: “Dass endlich Ruhe einkehrt!”

Der Richter wollte wissen, ob denn durch eine Scheidung Ruhe einkehren würde. Das bejahte der Noch-Mann. Ich sagte ebenfalls, dass dies der größte Wunsch meiner Mandantin sei, allein das Trennungsjahr sei das Problem…

Daraufhin meinte der Richter, er hätte doch irgendwo in den Akten gelesen, dass die beiden schon seit Mai letzten Jahres getrennt gelebt hätten, zunächst innerhalb der Wohnung. Er war ziemlich überzeugend!

Der Noch-Mann bestätigte das auch. Da machte der Richter den Vorschlag, es könne doch jetzt einer von uns Anwälten einen Scheidungsantrag stellen. Und wenn ich es schaffen würde, meine Mandantin telefonisch zu erreichen, würde er die vorgeschriebene Anhörung am Telefon durchführen.

Gesagt, getan: Der gegnerische Anwalt nahm Papier und Kugelschreiber zur Hand und fing an, den Scheidungsantrag zu schreiben. In der Zwischenzeit setzte ich mit meinem Handy bewaffnet auf dem Gerichtsflur alle Hebel in Gang, um meine Mandantin zu erreichen. Das war nämlich gar nicht so einfach – aber nach mehreren Telefonaten gelang es mir schließlich. Währenddessen war der Richter losmarschiert, um den handgeschriebenen Scheidungsantrag des gegnerischen Kollegen auf der Geschäftsstelle zu kopieren. Mir wurde dann offiziell eine Kopie überreicht. Damit war der Scheidungsantrag zugestellt. Die Mandantin wurde vom Richter am Telefon angehört. Auf den Versorgungsausgleich wurde per Vergleich verzichtet (die Ehe hatte sowieso nur ein paar Jahre gedauert, und nach neuem Recht muss der Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von unter 3 Jahren nur auf Antrag durchgeführt werden). Beide Parteien bekamen außerdem Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Dann wurde auch schon die Ehe geschieden. Da beide Eheleute anwaltlich vertreten waren, verzichteten wir auf Rechtsmittel. Damit war die Scheidung rechtskräftig.

Und das Ganze hat wie gesagt von der Antragstellung bis zur Rechtskraft nur eine Viertelstunde gedauert. So etwas hatten weder der gegnerische Kollege noch ich vorher schon einmal erlebt.

Die Mandantin war jedenfalls sehr zufrieden und konnte ihr Glück kaum fassen – wer wird auch schon so schnell geschieden, ohne überhaupt anwesend sein zu müssen!

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